Wo Ihre E-Mail-Liste wirklich liegt – sieben Datenschutzerklärungen im Vergleich
Die übliche Annahme lautet: E-Mail-Tools sind amerikanisch, und die Liste geht über den Atlantik. Wir haben am 3.9.2026 die Datenschutzerklärungen von sieben Anbietern gelesen, und fünf von sieben speichern die Listendaten in der EU.
Bei der Wahl eines E-Mail-Tools denkt man entweder gar nicht an den Datenstandort, oder man hält die Frage für entschieden – in die falsche Richtung. Die häufigste Annahme ist, dass die Tools der Branche amerikanisch sind. Wir haben am 3.9.2026 die Datenschutzerklärungen von sieben Anbietern durchgesehen – nicht Verzeichnisse oder die Tabellen anderer Vergleichsseiten –, und das Ergebnis sieht anders aus: Fünf von sieben speichern die Listendaten in der EU.
Kurze Antwort
In der EU: Brevo, GetResponse, Systeme.io, MailerLite und EmailOctopus. Außerhalb der EU: Mailchimp und ActiveCampaign. Beide dürfen Sie rechtmäßig nutzen, sie verlangen aber eine Übermittlungsgrundlage und einen Eintrag in Ihrer eigenen Datenschutzerklärung.
Sieben Anbieter nebeneinander
Zuerst dieselbe Vergleichstabelle wie auf unseren anderen Seiten. Die Spalte Daten in der EU ist für diese Seite die entscheidende, und sie stammt aus denselben Daten wie die Preise – auf keiner Seite wird sie von Hand geschrieben.
| Programm | Kostenlose Version | 500 Kontakte | 2 500 | 10 000 | DSGVO-Einstellungen | Daten in der EU | Deutsche Oberfläche | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Brevo Unsere EmpfehlungPreise ansehen | 300 Nachrichten/Tag | 7 € | 21 € | 28 € | Ja | Ja | Ja | Testen |
| GetResponsePreise ansehen | Keine kostenlose Version (14-tägige Testphase) | 16 € | 27 € | 69 € | Ja | Ja | — | Testen |
| Systeme.ioPreise ansehen | 2 000 Kontakte, unbegrenzter Versand | 17 $ | 17 $ | 47 $ | Ja | Ja | — | Testen (Werbung) |
| MailerLitePreise ansehen | 250 Abonnenten, 2 500 Nachrichten/Monat | 11 € | 29 € | 79 € | Ja | Ja | Nein | Testen |
| EmailOctopusPreise ansehen | 2 500 Abonnenten, 10 000 Nachrichten/Monat (EmailOctopus-Kennzeichnung in den Nachrichten) | 9 € | 16 € | 36 € | Ja | Ja | — | Testen (Werbung) |
| MailchimpPreise ansehen | 250 Kontakte, 500 Nachrichten/Monat (Tageslimit 250) | 11,30 € | 39,11 € | 95,59 € | Ja | Nein | Ja | Testen |
| ActiveCampaignPreise ansehen | Keine kostenlose Version (14-tägige Testphase) | 15 € | 39 € | 149 € | Ja | Teilweise | Ja | Testen |
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Preise ohne MwSt., bei monatlicher Abrechnung, sofern nicht anders angegeben.(Werbung) = Werbelink
- Der Preis ist der Monatspreis der günstigsten kostenpflichtigen Stufe bei dieser Listengröße. Die Spalte Kostenlose Version zeigt, wann nichts zu zahlen ist.
- EmailOctopus und ActiveCampaign: Die Preisliste nennt nur den Monatspreis bei jährlicher Abrechnung. Monatliche Abrechnung kostet mehr.
- GetResponse und ActiveCampaign: Die kleinste verkaufte Liste umfasst 1 000 Kontakte, deshalb steht in der Spalte für 500 Kontakte dieser Preis.
Was die Erklärungen zum Vertragspartner sagen
Das Ja oder Nein oben erzählt nicht die ganze Geschichte. Unten steht, mit wem Sie den Vertrag schließen und wo die Daten laut Erklärung liegen – das ist der Teil, den die Vergleichstabelle nicht auf eine Zelle verdichten kann.
| Software | Unternehmen und Sitz | Was die Erklärung sagt |
|---|---|---|
| Brevo | Frankreich | EU-Unternehmen, Server in der EU. |
| GetResponse | Polen | EU-Unternehmen, Server in der EU. |
| Systeme.io | ITACWT Limited, Irland | Daten im AWS-Rechenzentrum in Irland; laut Erklärung keine Übermittlung aus der EU. |
| MailerLite | MailerLite Limited, Irland (EWR-Kunden) | Vertragspartner für EWR-Kunden ist ein irisches Unternehmen, Rechenzentrum in der EU (ISO 27001). Für andere Kunden ein separates US-Unternehmen. |
| EmailOctopus | Three Hearts Digital Ltd, London | Unternehmen außerhalb der EU, aber die Listen liegen im AWS-Rechenzentrum in Irland, innerhalb des EWR. |
| Mailchimp | Intuit-Konzern, USA | Übermittlung aus der EU; stützt sich auf das Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln. |
| ActiveCampaign | USA | Die eigene Erklärung nennt Übermittlungen in die USA, nach Australien, Irland, Brasilien und Costa Rica. |
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Am 3.9.2026 aus den Datenschutzerklärungen der Anbieter gelesen: MailerLite, Systeme.io, EmailOctopus und ActiveCampaign. Für Brevo (Frankreich), GetResponse (Polen) und Mailchimp (Intuit, USA) wurde die Angabe am selben Tag aus den Erklärungen der Anbieter gelesen. Die Prüfung wird alle 90 Tage wiederholt.
Der Firmensitz ist nicht dasselbe wie der Datenstandort
Das ist die wichtigste Zeile der Tabelle und die, die die meisten Vergleiche überspringen. Es geht um zwei verschiedene Fragen:
- Mit wem schließen Sie den Vertrag? Davon hängt ab, aus welchem Land das Unternehmen stammt, das Ihre Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, und welchen Behörden es untersteht.
- Wo stehen die Server? Davon hängt ab, ob die Daten die EU physisch verlassen.
In unserem Vergleich fallen die beiden Antworten bei zwei Anbietern auseinander. EmailOctopus wird von der Londoner Three Hearts Digital Ltd betrieben, seit dem Brexit ein Unternehmen außerhalb der EU – aber die Listen liegen im AWS-Rechenzentrum in Irland, innerhalb des EWR. MailerLite hat für EWR-Kunden einen eigenen irischen Vertragspartner, die MailerLite Limited, und für andere Kunden ein separates US-Unternehmen. Stellen Sie also beide Fragen, nicht nur eine.
Was davon in Ihre eigene Erklärung gehört
Das E-Mail-Tool ist ein Auftragsverarbeiter und wird in Ihrer eigenen Datenschutzerklärung aufgeführt. Übermittelt das Tool Daten aus der EU, müssen Sie mehr angeben – und diese Pflicht ergibt sich direkt aus der Verordnung.
Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet Sie, der betroffenen Person drei Dinge mitzuteilen: dass Sie Daten in ein Drittland übermitteln wollen, ob dafür ein Angemessenheitsbeschluss der Kommission vorliegt, und – wenn die Übermittlung auf Garantien nach Artikel 46 beruht – einen Verweis auf diese Garantien und darauf, wo eine Kopie davon erhältlich ist. Die englische Fassung verlangt die Information über die Übermittlung und „the existence or absence of an adequacy decision by the Commission“.
In der Praxis sind das ein paar Zeilen. Der Unterschied zwischen einem EU-Anbieter und einem Anbieter außerhalb der EU besteht also nicht darin, dass der eine verboten wäre – sondern darin, dass der eine von Ihnen einen Eintrag verlangt, der richtig und aktuell sein muss. Die Grundregel steht in Artikel 44 der Verordnung: Eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland „ist nur zulässig, wenn der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter die in diesem Kapitel niedergelegten Bedingungen einhalten“. Gelesen in EUR-Lex am 13.9.2026.
Übermittlung in die USA: Was der Angemessenheitsbeschluss abdeckt
Bei zwei der verglichenen Tools gehen die Daten in die USA. Für sie ist die entscheidende Frage, ob der Angemessenheitsbeschluss der Kommission genau dieses Unternehmen abdeckt – und die Antwort lautet nicht „ja, weil USA“.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission wurde am 10.7.2023 erlassen, und sein Artikel 1 grenzt die Angemessenheit genau ein: Das Schutzniveau ist angemessen für Übermittlungen „to organisations in the United States that are included in the ’Data Privacy Framework List’, maintained and made publicly available by the U.S. Department of Commerce“. Die Angemessenheit gilt also nicht für die USA als Land, sondern für einzelne Organisationen, die sich in die Liste haben aufnehmen lassen.
Die Liste ist öffentlich unter dataprivacyframework.gov einsehbar. Wir veröffentlichen auf dieser Seite keinen Listenstatus einzelner Dienste, und der Grund ist methodisch: Der Status kann sich von einem Tag auf den anderen ändern, und unser 90-Tage-Turnus garantiert nicht, dass er aktuell ist. Prüfen Sie ihn selbst und verwenden Sie den offiziellen Firmennamen – ein Dienst kann unter dem Namen der Muttergesellschaft gelistet sein, dann findet die Suche nach dem Produktnamen nichts. Steht das Unternehmen nicht auf der Liste, braucht die Übermittlung eine Garantie nach Artikel 46 der Verordnung – in der Praxis die Standardvertragsklauseln der Kommission und eine Bewertung, die ihren Einsatz absichert.
Wann das in der Praxis eine Rolle spielt
Der Datenstandort ist nicht für alle gleich wichtig, und das sollte man offen sagen. Drei Situationen, in denen er entscheidet:
- Sie beantworten Datenschutzfragen von Kunden. Der Einkaufsfragebogen eines Geschäftskunden fragt nach Auftragsverarbeitern und Übermittlungen. Daten in der EU sind eine Antwort in einer Zeile; bei Daten außerhalb der EU brauchen Sie eine Übermittlungsgrundlage und deren Dokumentation.
- Sie verarbeiten sensible Daten oder Daten der öffentlichen Hand. Dann hat Ihre eigene Organisation oder Ihr Kunde die Frage oft schon vorab entschieden.
- Sie wollen die Dokumentation kurz halten. Im Ein-Personen-Unternehmen ist das der gewichtigste Grund: Jeder Eintrag, den man nicht machen muss, ist ein Eintrag, den man nicht aktuell halten muss.
Trifft nichts davon auf Sie zu, ist der Datenstandort ein Kriterium unter mehreren – und kein Grund, mehr für ein Tool zu bezahlen. Alle Tools im Vergleich: beste E-Mail-Marketing-Tools.
Was diese Seite nicht sagt
Drei Einschränkungen, damit klar ist, was hier geprüft wurde und was nicht.
- Wir haben niemanden auditiert. Alles oben stammt aus den Datenschutzerklärungen der Anbieter. Eine Erklärung ist eine Selbstauskunft des Unternehmens, keine Bestätigung durch Dritte.
- Wir sagen nichts zu Unterauftragsverarbeitern. Jeder Anbieter hat eigene Auftragsverarbeiter, und diese Kette kann an andere Orte reichen als die Hauptdaten. Die Erklärungen der Anbieter führen sie auf, und wenn Ihre Anforderungen streng sind, müssen Sie die Kette durchgehen.
- Wir geben keine Rechtsberatung. Wir sagen, was in den Quellen steht und wo sie zu finden sind. Wie das auf Ihre Situation anzuwenden ist, entscheiden Sie oder Ihr Anwalt.
Die Methode im Ganzen und was wir nicht bewerten: so vergleichen wir. Einwilligung, Nachweispflicht und Auftragsverarbeitungsvertrag: E-Mail-Marketing und DSGVO.